Wiederholungsversuche & Pflichtanmeldung
*Da Seminare & ExPra 1 nur in einem bestimmten Turnus (s. Ablaufplan) angeboten werden, gibt es hier keine Pflichtanmeldung. Sie belegen das Seminar selbständig zum nächst möglichen Termin.
** Die komplette Veranstaltung muss nochmal besucht werden.
Wenn Prüfung bestanden -> keine Wiederholung möglich
Wenn Sie zu einer Klausur pflichtangemeldet sind:
-> Können Sie sich von der Klausur nicht abmelden
-> In begründeten Ausnahmefällen kann ein StPA-Antrag auf Verschiebung
der Pflichtanmeldung gestellt werden
Bei Krankheit am Prüfungstag:
-> Rücktritt nur mit Attest: Verwenden Sie bitte ausschließlich das Formular
Prüfungsrücktritt - Attest (Vordruck ZPA) und reichen dieses im Original ein***
-> Informieren Sie zudem noch vor Prüfungsbeginn das Prüfungssekretariat
(studisek.psychologie@uni-konstanz.de)
-> Sie verlieren keinen Wiederholungsversuch
-> automatische Pflichtanmeldung zur Klausur im nächsten Semester
-> Regelungen s. Abbildung oben Abschnitt „Anmeldung zur 1. Wiederholungsprüfung“
auf der Seite Wiederholungsversuche & Pflichtanmeldung
***Sie können das Attest auf folgenden Wegen einreichen:
- Per Post an folgende Anschrift:
Universität Konstanz
Fachbereich Psychologie
Prüfungsverwaltung
Fach 44
78457 Konstanz
- Werfen Sie es in einem ausreichend adressierten Umschlag in den Außen-Briefkasten der Universität.
- Werfen Sie es in den gelben Briefkasten mit der Aufschrift "Fachbereich Psychologie [...] Atteste" vor Raum D529 ein.