Wiederholungsversuche & Pflichtanmeldung

*Da Seminare & ExPra 1 nur in einem bestimmten Turnus (s. Ablaufplan) angeboten werden, gibt es hier keine Pflichtanmeldung. Sie belegen das Seminar selbständig zum nächst möglichen Termin.

** Die komplette Veranstaltung muss nochmal besucht werden.

Wenn Prüfung bestanden -> keine Wiederholung möglich

Wenn Sie zu einer Klausur pflichtangemeldet sind:

   -> Können Sie sich von der Klausur nicht abmelden
   -> In begründeten Ausnahmefällen kann ein StPA-Antrag auf Verschiebung
       der Pflichtanmeldung gestellt werden

Bei Krankheit am Prüfungstag:

   ->  Rücktritt nur mit Attest: Verwenden Sie bitte ausschließlich das Formular
        Prüfungsrücktritt - Attest (Vordruck ZPA) und reichen dieses im Original ein***
   ->  Informieren Sie zudem noch vor Prüfungsbeginn das Prüfungssekretariat
        (studisek.psychologie@uni-konstanz.de)
   ->  Sie verlieren keinen Wiederholungsversuch
   ->  automatische Pflichtanmeldung zur Klausur im nächsten Semester
         -> Regelungen s. Abbildung oben Abschnitt „Anmeldung zur 1. Wiederholungsprüfung“
              auf der Seite Wiederholungsversuche & Pflichtanmeldung

***Sie können das Attest auf folgenden Wegen einreichen:

  1. Per Post an folgende Anschrift:
    Universität Konstanz
    Fachbereich Psychologie
    Prüfungsverwaltung
    Fach 44
    78457 Konstanz
     
  2. Werfen Sie es in einem ausreichend adressierten Umschlag in den Außen-Briefkasten der Universität.
     
  3. Werfen Sie es in den gelben Briefkasten mit der Aufschrift "Fachbereich Psychologie [...] Atteste" vor Raum D529 ein.